Ligaforum

Wegen Spam nur für Mitglieder.

Info
Nachrichten 5241
Threads 466
HTML / Smilies aus / an
Lesen / Schreiben Jeder / Inaktiver
Zurück:Ligaforum
Zum Eingabeformular

"Neonazis plündern linke Subkultur - Hardcore-Begriff ist jetzt rechte Marke"

anna (SpVgg Transmanisches Fußballsyndikat) (Threadstarter) Beiträge:30 Threads: 3
07.03.2009 17:46
"Ein Rechter lässt sich den Begriff einer Musikrichtung markenrechtlich schützen, die eigentlich aus dem linken Milieu kommt. Jetzt befürchtet die linke Szene eine Klagewelle von rechts. VON JOHANNES RADKE"

nachzulesen bei:
link


oder auch:
link


Aktion dagegen:
link

auf dieser Seite findet ihr auch einen vorformulierten Beschwerdebrief, der ganz einfach ans Deutsche Markenamt (info@dpma.de) gemailt werden kann. Ich setze ihn mal hier drunter:



Sehr geehrte Damen und Herren,

die unter dem Aktenzeichen 302008045099.1 von Herrn Timo Schubert aus 37120 Bovenden angemeldete Wortmarke „Hardcore“ dürfte einem Eintragungshindernis unterliegen, worauf ich Sie hinweisen möchte.

„Hardcore“ ist ein beschreibender Begriff für eine Jugend- und Musikkultur (siehe Wikipedia). Ein Musikstil der seit Jahrzehnten ganz klar gegen Rassismus und rechte Ideologien Stellung bezieht. Ich bin erschrocken, dass ein Rechtsextremist wie Timo Schubert jetzt versucht dieses Wort zu vereinnahmen. Es ist davon auszugehen, dass Timo Schubert die Eintragung vor allem dazu nutzen wird nicht-rechte Hardcore-Fans zu verklagen.

Ich hoffe sehr, dass Sie Ihre Entscheidung über die Eintragung der Marke nochmals überdenken.

Für eine baldige Antwort Ihrerseits wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
DerDude* (Lazio Koma) Beiträge:2369 Threads: 163
13.03.2009 12:54
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.

In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Anfragen zu der Marke „Hardcore“ (Aktenzeichen 302008045099.1) erreicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir deshalb auf Ihre E-Mail nicht individuell eingehen können und auf unsere Mitteilung verweisen:link .

Die Wortmarke „Hardcore“ wurde im Dezember 2008 für Produkte aus den folgenden Bereichen in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) eingetragen:

o Webstoffe und Textilwaren (Klasse 24)
o Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen (Klasse 25)
o Dienstleistungen aus dem Bereich der „Materialbearbeitung“ (Klasse 40)

Die Eintragung einer Marke wird durch das Markengesetz geregelt. Ein Anmelder hat grundsätzlich einen Anspruch auf Eintragung der Marke. Das DPMA kann nur dann eine Anmeldung zurückweisen, wenn diese die Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllt. Der konkrete Verwendungszweck wird bei der Anmeldung der Marke nicht angegeben und ist im Anmeldeverfahren nicht zu prüfen. Im Falle der Marke „Hardcore“ ist die zuständige Markenstelle des Amtes nach sorgfältiger Prüfung der Anmeldung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Eintragung nicht verweigert werden kann.

Gegen eine Markeneintragung kann man Widerspruch einlegen. Diese Möglichkeit steht allerdings nur dem Inhaber einer älteren Marke zu, der meint, die neue Marke könnte mit seiner eigenen Marke verwechselt werden. Im Falle der Marke „Hardcore“ läuft die dreimonatige Widerspruchsfrist noch. Innerhalb dieser Frist ist auch die Widerspruchsgebühr in Höhe von 120 Euro zu zahlen.

Jeder, der in der Eintragung einen Verstoß gegen das Markenrecht sieht, kann auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist die Löschung der Marke beim DPMA beantragen. Innerhalb von drei Monaten nach der Einreichung des Löschungsantrags ist eine Gebühr in Höhe von 300 Euro zu zahlen.

Weitere Informationen zum markenrechtlichen Verfahren finden Sie unterlink

Mit freundlichen Grüßen

Viola Witter
Deutsches Patent- und Markenamt
Auskunftsstelle
80297 München


standartantwort würde ich sagen^^
chrism* (Lazio Koma) Beiträge:4049 Threads: 647
13.03.2009 14:21
was für ein mieses Pack das doch ist.

Ich glaub ich lass mir den Begriff Glatze schützen..
captain (Buena Vista Soccer Club) Beiträge:167 Threads: 75
13.03.2009 16:09
was mach ich dann mit meiner glatze?
muss ich dann geld an dich zahlen?
captain (Buena Vista Soccer Club) Beiträge:167 Threads: 75
13.03.2009 16:11
folgendes ist übrigens die antwort auf eine abgeschickte "protestmail":






Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.

In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Anfragen zu der Marke „Hardcore“ (Aktenzeichen 302008045099.1) erreicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir deshalb auf Ihre E-Mail nicht individuell eingehen können und auf unsere Mitteilung verweisen:link .

Die Wortmarke „Hardcore“ wurde im Dezember 2008 für Produkte aus den folgenden Bereichen in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) eingetragen:

o Webstoffe und Textilwaren (Klasse 24)
o Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen (Klasse 25)
o Dienstleistungen aus dem Bereich der „Materialbearbeitung“ (Klasse 40)

Die Eintragung einer Marke wird durch das Markengesetz geregelt. Ein Anmelder hat grundsätzlich einen Anspruch auf Eintragung der Marke. Das DPMA kann nur dann eine Anmeldung zurückweisen, wenn diese die Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllt. Der konkrete Verwendungszweck wird bei der Anmeldung der Marke nicht angegeben und ist im Anmeldeverfahren nicht zu prüfen. Im Falle der Marke „Hardcore“ ist die zuständige Markenstelle des Amtes nach sorgfältiger Prüfung der Anmeldung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Eintragung nicht verweigert werden kann.

Gegen eine Markeneintragung kann man Widerspruch einlegen. Diese Möglichkeit steht allerdings nur dem Inhaber einer älteren Marke zu, der meint, die neue Marke könnte mit seiner eigenen Marke verwechselt werden. Im Falle der Marke „Hardcore“ läuft die dreimonatige Widerspruchsfrist noch. Innerhalb dieser Frist ist auch die Widerspruchsgebühr in Höhe von 120 Euro zu zahlen.

Jeder, der in der Eintragung einen Verstoß gegen das Markenrecht sieht, kann auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist die Löschung der Marke beim DPMA beantragen. Innerhalb von drei Monaten nach der Einreichung des Löschungsantrags ist eine Gebühr in Höhe von 300 Euro zu zahlen.

Weitere Informationen zum markenrechtlichen Verfahren finden Sie unterlink

Mit freundlichen Grüßen

Viola Witter
Deutsches Patent- und Markenamt
Auskunftsstelle
80297 München

Tel.: +49 89 2195 3402
Fax: +49 89 2195 2221
mailto:info@dpma.de

================================================================================...

Aus sicherheitsrelevanten Gründen werden keine Benachrichtigungen über die Abwesenheit von Mitarbeitern des Deutschen Patent- und Markenamtes an E-Mail-Adressen außerhalb des Amtes verschickt. Daher bitten wir Sie, Ihre Anfrage an info@dpma.de zu senden, sollten Sie innerhalb einer Woche keine Antwort von uns bekommen haben.

Das DPMA übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit von Angaben auf Seiten, die mit in dieser E-Mail enthaltenen Links erreicht werden können. Wertende Stellungnahmen auf fremden Internetseiten macht das DPMA sich nicht zu eigen.
chrism* (Lazio Koma) Beiträge:4049 Threads: 647
14.03.2009 11:49
wenn du nur eine hast, ist das okay. nur sagen darfst du es nicht. oder auf ein Tshirt schreiben. oder werbung dafür oder damit machen...
glaub ich..

0 Spieler online

Haftungsausschluss